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   Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 1322/79   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 1322/79 (https://dejure.org/1980,13036)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.11.1980 - 1322/79 (https://dejure.org/1980,13036)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. November 1980 - 1322/79 (https://dejure.org/1980,13036)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Gaetano Vutera gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auslandszulage

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 07.06.1972 - 32/71

    Bauduin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 1322/79
    Zweck der Auslandszulage ist es, wie der Gerichtshof zuletzt in der Rechtssache Hochstrass, anknüpfend an die Urteile in den Rechtssachen 21/74 (Airola/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 221) und 37/74 (Van den Broeck/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 235) hervorgehoben hat, "die besonderen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betreffende Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird" (s. dazu auch die Urteile in der Rechtssache 20/71 - Sabbatini/ Parlament, Urteil vom 7. Juni 1972, Slg. 1972, 345 - und in der Rechtssache 32/71 - Bauduin/Kommission, Urteil vom 7. Juni 1972, Slg. 1972, 363).
  • EuGH, 20.02.1975 - 37/74

    Van den Broeck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 1322/79
    Zweck der Auslandszulage ist es, wie der Gerichtshof zuletzt in der Rechtssache Hochstrass, anknüpfend an die Urteile in den Rechtssachen 21/74 (Airola/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 221) und 37/74 (Van den Broeck/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 235) hervorgehoben hat, "die besonderen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betreffende Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird" (s. dazu auch die Urteile in der Rechtssache 20/71 - Sabbatini/ Parlament, Urteil vom 7. Juni 1972, Slg. 1972, 345 - und in der Rechtssache 32/71 - Bauduin/Kommission, Urteil vom 7. Juni 1972, Slg. 1972, 363).
  • EuGH, 20.02.1975 - 21/74

    Airola / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 1322/79
    Zweck der Auslandszulage ist es, wie der Gerichtshof zuletzt in der Rechtssache Hochstrass, anknüpfend an die Urteile in den Rechtssachen 21/74 (Airola/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 221) und 37/74 (Van den Broeck/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 235) hervorgehoben hat, "die besonderen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betreffende Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird" (s. dazu auch die Urteile in der Rechtssache 20/71 - Sabbatini/ Parlament, Urteil vom 7. Juni 1972, Slg. 1972, 345 - und in der Rechtssache 32/71 - Bauduin/Kommission, Urteil vom 7. Juni 1972, Slg. 1972, 363).
  • EuGH, 16.10.1980 - 147/79

    Hochstrass / Gerichtshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 1322/79
    Ähnlich wie in der insofern gleichgelagerten Rechtssache Hochstrass (Rechtssache 147/79, René Hochstrass gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 16. Oktober 1980) stellt sich auch hier - von der Kommission wird dies allerdings nicht gerügt - im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung die Frage, ob der Kläger ein Rechtsschutzinteresse an der Klage nachweisen kann, da, selbst wenn der Gerichtshof die fragliche Bestimmung für unanwendbar erklären sollte, der Kläger noch keinen Anspruch auf die Auslandszulage hätte.
  • EuGH, 07.06.1972 - 20/71

    Bertoni / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 1322/79
    Zweck der Auslandszulage ist es, wie der Gerichtshof zuletzt in der Rechtssache Hochstrass, anknüpfend an die Urteile in den Rechtssachen 21/74 (Airola/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 221) und 37/74 (Van den Broeck/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 235) hervorgehoben hat, "die besonderen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betreffende Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird" (s. dazu auch die Urteile in der Rechtssache 20/71 - Sabbatini/ Parlament, Urteil vom 7. Juni 1972, Slg. 1972, 345 - und in der Rechtssache 32/71 - Bauduin/Kommission, Urteil vom 7. Juni 1972, Slg. 1972, 363).
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